von der Wettering

Heinz Schirmer (1893-1970, Kassel) hatte Ende der 30er Jahre im Rahmen seiner eigenen Familiengeschichte intensiv zum Familiennamen von der Wettering geforscht.

Nach dem Krieg hatte er hierzu einen Aufsatz von 53 Seiten verfasst:

Die Flensburger Kaufherrenfamilie von der Wettering

Dieser Aufsatz ist im Hessischen Staatsarchiv Marburg im Bestand M 92 Nachlass Schirmer, Nr. 90 abgelegt und wird hier mit Genehmigung des Staatsarchivs in Kopie wiedergegeben.

Folgende Anmerkungen sind noch zu machen:

Schirmer vermutet den auf den Seiten 15/16 genannten und aus der ersten Ehe von Jacob von der Wettering mit Cathrin Ditmers stammenden Sohn Johannes von der Wettering (1557 in Rostock immatrikuliert) als den Vater des auf der Seite 25 bekannten Johannes von der Wettering (III.1. unserer Stammfolge von der Wettering in Gadebusch; dieser wurde 1612 in Rostock immatrikuliert).

Wir halten dies aber für unwahrscheinlich, da als Vater von Johannes in Gadebusch der Bürgermeister dieser Stadt Jacob von der Wettering mit hinreichender Sicherheit bekannt ist.

Aus unerklärlichen technischen Gründen ließ sich auf Seite 39 eine farbliche Text-Abdeckung (entsprechend auch eine Aufhellung auf S. 40) nicht vermeiden.

Der vollständige Absatz lautet hier:

Aus der Tatsache, daß die Siftung erst am 23.10.1660 von den Erben des Donators durch Vorausentnahme der dazu erforderlichen Werte aus der Erbschaft belegt und vollzogen wurde, geht bereits hervor, daß Jacob (1.), der ja 89 Jahre vorher gestorben war, unmöglich der Stifter gewesen sein kann, daß vielmehr dieser ein anderer Jacob gewesen sein muß, der nicht allzu lange vor dem 23.10.1660 gestorben und ebenfalls Ratsverwandter gewesen sein muß. Als solcher kann nur Jacob (4.) in Frage kommen. Jacob (1.) ist 1571 gestorben, Jacob (2.) 1629, Boys Sohn Jacob (3.) 1627, andererseits Jacob (5.) erst 1690. Andere in Frage kommende Träger des Namens gibt es nicht, noch besteht eine Möglichkeit, einen solchen zu konstruieren und an anderer Stelle der Tafel einzufügen. Zur Gewißheit aber wird unsere Vermutung durch die Nennung der Witwe des Stifters Anna von der Wettering, die etwa 1678 gestorben sein muß. Auch sie – S. 40 – ist nur unterzubringen, wenn man…